- Die wichtigsten Regeln
- Die Vorbereitung
- Zusätzliche Tipps
- Fazit und FAQ
Schneeräumung Schweiz: Pflichten und Rechte im Winterdienst verstehen
Worum müssen Sie sich kümmern und wo räumt die Gemeinde? Erfahren Sie in diesem Artikel alles über Schneeräumung für Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen in der Schweiz.
Auf privaten Grund sind Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen für die Schneeräumung verantwortlich. Hier erfahren Sie alles zu Umfang, Haftung und anderen hilfreichen Tipps.
Schneeschaufeln bis zum Umfallen? Wenn Sie ein Haus besitzen, gibt es in einem schneereichen Winter viel zu tun. Hier erfahren Sie, wie weit Ihre Zuständigkeit beim Schneeräumen geht, wohin Sie den Schnee ordnungsgemäss wegräumen, um Unfällen vorzubeugen und wann Sie haftbar sind.
Die Gemeinde kümmert sich um die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Grundstücken. Einen Schneepflug brauchen Sie also nicht - aber um die Schaufel kommen Sie nicht herum: Auf dem privaten Grundstück sind Sie als Eigentümer oder Eigentümerin dafür zuständig, dass der Schnee geräumt wird.
Vernachlässigen Sie die Schneeräumung, kann das teure Folgen haben: Rutscht jemand auf Ihrem verschneiten Weg zu Briefkasten aus und bricht sich den Arm, haften Sie als Grundstückeigentümerin oder Eigentümer. Damit Sie auch in Zukunft unfallfrei Ihre Päckli erhalten, haben wir die wichtigsten Tipps und Tricks rund ums Schneeräumen zusammengetragen.
Wo und wie muss ich Schnee räumen?
Die weisse Pracht muss nicht überall aus dem Weg geräumt werden. Hier sind die Bereiche, wo Sie als Grundeigentümer Schnee und Eis entfernen müssen und fürs Schneeräumen selbst zuständig sind.
Zufahrtswege
Wenn es schneit, haben Sie als Hauseigentümer oder Eigentümerin nicht viele Optionen: der Schnee muss Weg. Im Obligationenrecht ist festgelegt, dass Sie für einen gefahrlosen Zugang zu Ihrer Liegenschaft sorgen müssen. Das gilt nicht nur für den Besuch, der zu Fuss kommt, sondern auch für alle Fahrzeuge. Die Zufahrtswege müssen daher gefahrenfrei begeh- und befahrbar sein. Nicht vergessen: Sie sind auch für das Trottoir vor Ihrem Grundstück verantwortlich - bis zum Grenzstein zu den Nachbarn.
Schotter- und Kieswege
Den Kiesweg von Schnee zu befreien, ist alles andere als einfach. Schaufeln verursacht meist vor allem Schaden: Statt auf dem Weg liegen die Steine im Frühling dann rechts und links davon im Gras. Besser ist es, nur die die oberste Schneeschicht wegzutragen und den Weg mit Sand oder Splitt aufzufüllen. So ist die Nutzung des Weges gewährleistet und die Rutschgefahr ist reduziert.
Treppen und Rampen
Besonders aufpassen müssen Sie bei Treppen oder Rampen, da dort das Risiko für Stürze sehr hoch ist. Sowohl der Boden als auch das Geländer müssen schwarzgeräumt werden, also komplett schneefrei sein. Die grösste Gefahr lauert, sobald das Wetter wechselhaft wird: Der Schnee schmilzt, aus dem Matsch entsteht Schmelzwasser und das gefriert wieder zu Eis. Die Rampe wird zur unfreiwilligen Rutschbahn - Salzen hilft hier zusätzlich, dass nicht viel weiteres Eis entsteht und Kies streuen sorgt für mehr Trittsicherheit auf dem nassen oder gefrohrenen Untergrund.
Streumittel
Salz ist ein gängiges Mittel gegen Glätte, allerdings ist es alles andere als umweltfreundlich: Der Erdboden und Pflanzen leiden darunter und die Pfoten unserer tierischen Freunde können sich entzünden. Ausserdem verlangt das Gesetz, dass Eigentümer den Schnee zuerst “mechanisch” (d.h. mit Besen und Schaufel) entfernen, bevor sie es chemischen Mitteln wie Salz versuchen.
Trotzdem müssen Sie als Eigenheimbesitzer oder Besitzerin der Glättegefahr (besonders auf Treppen und Rampen) vorbeugen. Nachhaltiger geht es mit Splitt oder Holzspänen. Im Frühling kommt dann zum Vorschein, was die weisse Decke verhüllt hat und Sie können das Streugut einfach wegwischen.
Gefahrenzone Dach
Achtung, Lawinengefahr! Nach längerem Schneefall kann sich auf Ihrem Dach eine beträchtliche Menge Schnee ansammeln. Stürtzt dieser auf einmal zu Boden, kann das ganz schön Schaden anrichten. Sie müssen darum die Schneepracht auf Ihrem Dach im Rahmen des Ermessens unter Kontrolle zu halten. In schneereichen Regionen schützen Auffanggitter auf der Strassenseite vor Dachlawinen. Auch Eiszapfen sollten Sie entfernen, bevor sie unerwartet herunterfallen.
Winterdienst startet im Herbst
Wer dem Schnee eine Nasenlänge voraus sein will, beginnt bereits im Herbst mit den Vorbereitungen. Das Laub am Boden, besonders wenn es nass oder gefroren ist, wird zur rutschigen Falle. Auch morsche Äste an den Bäumen sollten Sie vor dem ersten Schnee entfernen, da diese unter der Schneelast brechen können. Die richtige Vorbereitung Ihres Gartens und Hauses auf den Winter ist allgemein sehr wichtig, um Schäden durch die Kälte, Eis und Schnee zu vermeiden. Wir haben einen ganzen Artikel zum Thema "So bereiten Sie Ihr Eigenheim auf den Winter vor"geschrieben, den Sie in unserem Ratgeber nachlesen können.
Muss ich rund um die Uhr Schnee schippen?
Es hat die ganze Nacht geschneit und auch am Morgen geht es unaufhörlich weiter. Sie müssen aber nicht rund um die Uhr Schnee räumen. Der Winterdienst rund um Ihr Haus muss technisch möglich und mit einem zumutbaren Aufwand zu bewältigen sein. Ausserdem müssen Wege grundsätzlich nur während des «Fussgängerverkehrs» geräumt werden. An den meisten Orten ist dies zwischen 7 und 21 Uhr, allerdings variieren die Zeiten von Gemeinde zu Gemeinde. Passiert der Unfall ausserhalb dieser Zeit, sind Sie nicht haftbar. Denn es kann erwartet werden, dass man sich den winterlichen Wetterbedingungen anpasst und Sorgfalt walten lässt. Kommt es aber doch einmal zum Streitfall, entscheidet das Zivilgericht.
So funktioniert die Schneeräumung im Stockwerkeigentum
Beim Stockwerkeigentum gibt es mehr als einen Eigentümer oder eine Eigentümerin pro Grundstück. Wer muss hier den Schnee wegräumen? Die Stockwerkeigentümer müssen sich hier selbst organisieren: Entweder engagiert die Stockwerkeigentümerschaft einen externen Winterdienst oder folgen einem Ämtliplan, der die Schneeräumung aufteilt.
Solche Fragen werden bei der Eigentümerversammlung diskutiert und der Beschluss in der Hausordnung oder im Stockwerkeigentümerreglement eingetragen. Fehlt dieser Punkt noch, sollten Sie eine Versammlung organisieren und das Thema ansprechen.
Extra-Tipp: Halten Sie die Zeitaufwände für die Schneeräumung im Stockwerkeigentum in einem Protokoll fest. So können Sie den Ämtliplan in eher schneearmen Regionen auch über mehrere Jahre gerecht verteilen.
Schneeballschlacht oder Schneemann: Wohin mit dem Schnee?
Gerade in dicht bewohnten Gegenden mit viel Schnee kann der Platz knapp werden. Im Idealfall platzieren Sie den Schnee am Strassenrand, ohne die Sicht für Autofahrer, die aus Ausfahrten kommen, zu versperren. Auch das Trottoir, der Zugang zu Zebrastreifen und Hydranten müssen jederzeit frei sein. Ausserdem empfehlen wir den Schnee in der Nähe eines Abflusses zu platzieren, damit das Schmelzwasser gut abfliessen kann.
Richtig versichert bei Stürzen
Für den Fall, dass es doch einmal zu einem Unfall kommen könnte, bei dem Sie als Eigentümerin oder Eigentümer haften, sollten Sie eine Versicherung abschliessen. Allerdings sind diese Versicherungen nicht Teil der obligatorischen Grundversicherungen. Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen sollten daher vor dem Winter ihre Versicherungsdeckung prüfen.
Je nach Art des Eigentums greift eine andere Versicherung:
Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist es die Privathaftpflichtversicherung. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die möglichen Leistungen im Schadensfall.
Sie besitzen Stockwerkeigentum? Dann haften Sie nicht alleine, sondern als Eigentümer- und Eigentümerinnengemeinschaft. Die zuständige Versicherung ist dann die Gebäudehaftpflichtversicherung.
Ab ins Schneegetümmel: Tipps & Tricks für den Winterdienst
Schneeräumung neben Vollzeitjob und Familie - das ist eine echte Herausforderung. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, um den ganzen Prozess so effizient wie möglich zu gestalten.
Früh genug vorbereiten: Verfolgen Sie die Wettervorhersage, damit Sie frühzeitig planen können und halten Sie bereits Ende Herbst Streumittel und Schneeschaufel bereit. Richten Sie sich ausserdem Benachrichtigungen von Wetterapps ein. So erhalten Sie Push-Mitteilungen, wenn Schnee ansteht.
Achtung rutschig: Sie sind den ganzen Tag am Arbeiten, aber es schneit? Stellen Sie Warnschilder an kritischen Stellen auf. Das befreit Sie zwar nicht von der Haftpflicht, beugt aber Unfällen massiv vor.
Bleiben Sie daheim: Fragen Sie bei der Arbeit an, ob Sie an schneereichen Tagen von Zuhause aus arbeiten können. Damit schützen Sie sich nicht nur selbst vor Unfällen, sondern können bei starkem Schneefall über Mittag noch einmal schaufeln.
Nachbarschaftliches Schneeschippen: Teilen Sie sich die Arbeit mit Ihren Nachbarn auf und helfen sich bei Absenzen aus, so bleibt das Quartier auch bei Eis und Schnee sicher begehbar.
Perfektion ist nicht nötig: Halten Sie sich an die 80/20-Regel: Mit 20 Prozent des Einsatzes schaffen Sie meist 80 Prozent der Aufgabe. Sie müssen nicht das ganze Grundstück komplett vom Schnee befreien. Das Gesetz verlangt nur, dass sich zwei Fussgänger problemlos kreuzen können. Ausnahme sind Treppen und Rampen - diese müssen komplett schwarzgeräumt werden.
Werden Sie Präventionsprofi: Sie wollen mehr erfahren? Eine Broschüre der Suva gibt Ihnen weitere nützliche Tipps zur Prävention von Sturzunfällen im Winter.
Fazit und FAQ
Die Schneeräumung ist für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz eine wichtige Pflicht, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren. Öffentliche Strassen werden von der Gemeinde betreut, doch Zufahrten, Gehwege und Treppen auf privatem Grund liegen in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Mit der richtigen Vorbereitung, nachhaltigen Streumitteln und klarer Organisation – insbesondere bei Stockwerkeigentum – lässt sich der Winterdienst aber effizient bewältigen. Sorgen Sie für Sicherheit und rechtzeitige Vorsorge, damit der Winter stressfrei bleibt.