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Sichtschutzvorschriften
  • Grundlagen & Bewilligung
  • Grundstücksgrenze
  • Sichtschutz an Strasse
  • Tipps zur Durchführung
  • Fazit und FAQ
6 min Lesezeit
Zäune, Tore und Mauern

Sichtschutz errichten ohne Probleme - die wichtigsten Vorschriften

Wir haben mit einer Anwältin gesprochen und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die gesetzlichen Vorgaben für den Bau von einem Sichtschutz auf Ihrem Grundstück.

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Ob Hecke, Mauer oder Milchglas. Oft werden im Garten Elemente zum Schutz der Privatsphäre angebracht - gerade etwa auf der Grenze zum Nachbargrundstück. Doch wie frei dürfen Sie Elemente zum Sichtschutz eigentlich gestalten? In der Schweiz gibt es zahlreiche Regelungen dazu. Zusammen mit Rechtsanwältin Alexandra Pestalozzi bringen wir Klarheit ins Gesetzeswirrwarr. Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Planung beachten und was Sie für Ihr Vorhaben auf der Baubehörde abklären müssen.

Um nachbarrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie aber nicht vorschnell einen hohen Gartenzaun zum Nachbargrundstück aufstellen. Denn egal ob Hecke, Zaun oder Mauer - jede Art von Sichtschutz unterliegt bestimmten Vorschriften. Diese sind kantonal und kommunal geregelt. Das heisst: Wenn Sie Sichtschutz pflanzen oder bauen wollen, führt kein Weg daran vorbei, einen Blick in die kantonalen und örtlichen Bauvorschriften und die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu werfen. 

Um Sie möglichst gut auf Ihren Gang zur Gemeinde vorzubereiten, haben wir mit Alexandra Pestalozzi, Rechtsanwältin von der AXA-ARAG, gesprochen und die wichtigsten Informationen zu den Schweizer Sichtschutzvorschriften für Sie zusammengetragen.

Grundlagen & Bewilligung

Welche Arten von Sichtschutz gibt es?

Als Sichtschutz werden Elemente bezeichnet, die den Blick auf Teile des eigenen Grundstücks oder in den Wohnraum versperren. Generell können Sie bei Ihrem Sichtschutz zwischen Pflanzen und baulichen Massnahmen wählen. Als pflanzlicher Sichtschutz eignen sich besonders Hecken aus Thuja, Bambus oder Chinaschilf.

Zu den baulichen Installationen gehören Zäune, Mauern und ähnliche Elemente. Diese können aus Holz, Metall oder mineralischen Baustoffen, wie Stein oder Beton gebaut sein. Immer beliebter werden auch Sichtschutzinstallationen aus Designglas, die zwar durchlässig für Licht, nicht aber für Blicke sind.

Platzieren Sie die Blickbarriere direkt auf der Grenze Ihres Grundstücks, dann wird der Sichtschutzzaun gleichzeitig zur Grenzmarkierung zum Nachbargrundstück. Ist Ihr Grundstück dabei ganz oder teilweise von dieser Grenzmarkierung umgeben und wird so nach aussen abgeschirmt, spricht man von einer «Einfriedung».

Ist diese von pflanzlicher Natur, ist die Rede von einer «lebenden Einfriedung». Bauliche Installationen auf der Grenze hingegen werden als «tote Einfriedungen» bezeichnet.

Welche Vorschriften gelten für welche Art von Sichtschutz?

Jede Region in der Schweiz hat andere Regelungen zu den verschiedenen Arten von Sichtschutz. An einer genauen Abklärung führt deshalb vor der Errichtung kein Weg vorbei. 

Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass für bauliche Unterfangen andere Regelungen gelten als für pflanzliche. Ausserdem unterstehen Grenzbauten und -pflanzen häufig anderen Regeln als Sichtschutzzaun innerhalb Ihres Grundstücks.

Besonderheiten bei baulichem Sichtschutz

In vielen Fällen müssen Sie für bauliche Installationen eine Baubewilligung beantragen. Dazu sagt Alexandra Pestalozzi: «Es wird in den kantonalen und kommunalen Bestimmungen geregelt, welche Arten von baulichen Installationen eine Bewilligung erfordern. Dabei spielen in den meisten Fällen der Grenzabstand sowie die Höhe eine entscheidende Rolle.»

Wie stelle ich sicher, dass die Bewilligung für meine bauliche Installation genehmigt wird?

Wenn Sie beide Grundbedingungen (Maximalhöhe und Grenzabstand) erfüllen, sind Sie schon auf einem guten Weg, eine Bewilligung zu erhalten. Zusätzlich sollte Ihr Sichtschutz zum Ortsbild passen. Orientieren Sie sich dabei an Sichtschutzvorrichtungen in Ihrer Nachbarschaft - das gibt Aufschluss, welche Art von baulichem Sichtschutz in Ihrer Gemeinde genehmigt werden könnte.

Alexandra Pestalozzi warnt aber: «Allein der Umstand, dass dieselbe Mauer bereits an anderer Stelle errichtet werden durfte, bedeutet nicht zwingend, dass man selbst auch eine solche aufstellen darf. Man kann aber davon ausgehen, dass der gewünschte Sichtschutzzaun zumindest mit dem Ortsbild vereinbar sein sollte.»

Besonderheiten bei pflanzlichem Sichtschutz

Hecken aus herkömmlichen Pflanzenarten unterstehen in der Regel den jeweiligen Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Planen Sie einen Sichtschutz dieser Art, müssen Sie mit grosser Sicherheit keine Baubewilligung beantragen.

Alexandra Pestalozzi verweist jedoch auf einen Sonderfall: «Aussergewöhnliche, grossflächige Hecken, die zu einer Veränderung der Landschaft führen, können im Ausnahmefall der Baubewilligungspflicht unterstehen.»

Tipp: Wenn Sie sich dem Ausmass Ihrer pflanzlichen Unternehmung unsicher sind, klären Sie Ihre Unsicherheiten besser vorher mit dem lokalen Bauamt.

Zusätzlich müssen Sie sich auch beim pflanzlichen Sichtschutz an die Mindestgrenzabstandregeln in Ihrem Wohnort halten: Wird die Hecke nicht mit Zustimmung beider Eigentümer auf die Grenze gesetzt, so muss ein gewisser Mindestabstand eingehalten werden. Der ist wiederum kantonal und kommunal vorgegeben und von Ihrer gewünschten Heckenhöhe abhängig.

Grundstücksgrenze

Besonderheiten beim Errichten von Grenzbauten und -pflanzungen

Ist eine Vorrichtung auf einer gemeinsamen Grenze geplant, ist die Kommunikation mit den Nachbarn essenziell. Denn beide angrenzenden Parteien müssen mit der Errichtung einverstanden sein und sich zu gleichen Teilen an ihr beteiligen. Damit wird die Sichtschutzvorrichtung zum Miteigentum. Das heisst: Zur Wartung und Instandhaltung des gemeinsamen oder gar gegenseitigen Sichtschutzes sind beide nachbarschaftlichen Seiten gleichermassen verpflichtet.

Bei der Errichtung von Grenzbauten spielt übrigens die “Dichte” des Sichtschutzes eine Rolle. Offene Bauten, wie lichtdurchlässige, weit gesteckte Zäune, unterliegen oft weniger strengen Vorschriften als blickdichte, geschlossene Mauern. Wenn es Ihnen also mehr um die Grenze und weniger um den Sichtschutz geht, planen Sie besser einen weit gesteckten Zaun als einen blickdichten Grenzzaun.

Einverständnis der Nachbarschaft für Sichtschutz innerhalb des Grundstücks

Ganz allgemein kann man sagen, dass immer dann die Zustimmung der Nachbarn erforderlich ist, wenn öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Bestimmungen verletzt oder überschritten werden. Dies ist der Fall, wenn die Höhe des Sichtschutzes die Formvorschriften für Gebäude über- oder den Mindestabstand zum Nachbargrundstück unterschreitet.

Ob Zustimmung notwendig oder nicht: Wir raten in jedem Fall, im Vorhinein mit der Nachbarschaft das Gespräch zu suchen, um allfällige Differenzen frühzeitig zu beseitigen.

Sichtschutz an Strasse

Besonderheiten beim Sichtschutz zu öffentlichen Strassen und Wegen

In diesem Fall gibt es weitere spezielle Regeln: Prinzipiell ist das Errichten von Sichtschutzzäunen oder Grenzzäunen hin zu öffentlichen Wegen und Strassen erlaubt, jedoch nur mit Einschränkungen.

Pestalozzi erklärt: «Nebst den klassischen Kriterien (Höhe, Grenzabstand und Ortsbild) ist in den meisten solcher Fälle auch der Aspekt der Verkehrssicherheit ein zentraler Faktor, weshalb für Sichtschutzzäune an öffentlichen Strassen oftmals strengere Vorschriften gelten.» Wollen Sie Sichtschutz zu öffentlichen Wegen errichten, erkundigen Sie sich unbedingt vorgängig bei der zuständigen Behörde.

Tipps zur Durchführung

Schritt-für-Schritt Anleitung

Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte für die Planung, Bewilligung und Errichtung eines Sichtschutzes nochmals zusammengefasst. 

  1. Überlegen: Was sind meine Bedürfnisse? Welchen Sichtschutz wünschen ich mir - pflanzlich oder baulich? Soll er als Grenzzaun dienen und direkt an der Grenze stehen? Oder soll der Sichtschutzzaun innerhalb des Grundstücks platziert werden? Soll der Sichtschutz hin zu einer öffentlichen Strasse errichtet werden? Welche Höhe soll er haben?

  2. Abklären: Informieren Sie sich auf dem Bauamt Ihrer Gemeinde, welche Regeln für Ihren gewünschten Sichtschutz gelten. Lassen Sie sich folgende Fragen beantworten: Benötige ich für mein Vorhaben eine Baubewilligung? Wie hoch darf mein Sichtschutz maximal werden? Was ist der gesetzliche Mindestgrenzabstand? Brauche ich eine Einverständniserklärung meiner Nachbarn?

  3. Kommunizieren: Suchen Sie das Gespräch mit der Nachbarschaft und informieren Sie sie über ein allfälliges Baugesuch. Je nach Situation brauchen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung von ihnen.

  4. Finalisieren: Planen Sie ggf. mit einem Unternehmen. Hier ist eine klare, vertragliche Abrede und die genaue Auswahl der gewünschten Materialisation wichtig, damit die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

  5. Beantragen: Reichen Sie Ihren Antrag auf eine Baubewilligung ein.

  6. Warten: auf Ihre Baubewilligung. Falls Ihre Nachbaren bauen: Jetzt ist der Zeitpunkt, um eine mögliche Einsprache gegen deren Baubewilligung einzulegen. Hier finden Sie eine Vorlage dafür.

  7. Loslegen. Jetzt kann es losgehen und bald können Sie wieder mehr Privatsphäre geniessen.

Fazit und FAQ

Fazit

Ein Sichtschutz sorgt für mehr Privatsphäre auf Ihrem Grundstück – doch bevor Sie Hecken pflanzen oder Mauern errichten, sollten Sie sich über die geltenden Vorschriften informieren. Je nach Kanton und Gemeinde gelten unterschiedliche Regeln zu Höhe, Grenzabstand und Baubewilligungspflicht. Während pflanzlicher Sichtschutz meist weniger strengen Auflagen unterliegt, müssen für bauliche Installationen oft Genehmigungen eingeholt werden. Eine gute Planung und Kommunikation mit der Nachbarschaft kann Streitigkeiten vorbeugen und den Prozess erleichtern. Bevor Sie mit dem Bau beginnen, empfiehlt sich eine Abklärung mit dem Bauamt, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Häufige Fragen zum Thema Sichtschutz

Benötige ich für meinen Sichtschutz eine Baubewilligung?
Wie hoch darf mein Sichtschutz maximal sein?
Muss ich meine Nachbarn um Erlaubnis fragen?
Welche Besonderheiten gelten für Sichtschutz an öffentlichen Strassen?