- Förderung vom Bund
- Kantonale Förderung
- Steuererleichterungen
- Die Beantragung & Tipps
- Fazit und FAQ
Photovoltaik-Förderung Schweiz: Profitieren Sie jetzt
Sie möchten nicht länger auf die Vorteile einer Photovoltaikanlage verzichten, doch die Anschaffungskosten sind zu hoch? Dann lesen Sie hier weiter.
In der Schweiz gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Es ist aber nicht immer Einfach, den Überblick zu behalten. Dieser Ratgeber vermittelt Ihnen alle notwendigen Informationen, um Ihre Photovoltaikanlage nicht nur zu realisieren, sondern auch finanziell optimal zu gestalten. Entdecken Sie, wie Sie von Bundes-, kantonalen und lokalen Förderungen profitieren.
Grundlagen der Photovoltaik-Förderungen
Die Photovoltaik-Technologie ermöglicht es, die unerschöpfliche und kostenlos verfügbare Sonnenenergie in elektrischen Strom umzuwandeln. Solarzellen absorbieren dabei das Sonnenlicht und wandeln dieses durch den photovoltaischen Effekt auf eine saubere und ruhige Weise in Elektrizität um.
Die Nutzung von Photovoltaik-Systemen ermöglicht eine Reduzierung der Stromkosten, indem sie einen Teil oder sogar den gesamten Bedarf an elektrischer Energie decken. Ausserdem tragen sie durch die Produktion sauberer, erneuerbarer Energie zum Umweltschutz bei und reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Die Schweiz hat diese Vorteile erkannt und bietet Subventionen sowie Förderprogramme an, um die öffentliche Akzeptanz und das Bewusstsein für erneuerbare Energien zu steigern. Die Fördergelder machen es Hausbesitzerinnen und Besitzern finanziell leichter, in Photovoltaik zu investieren und verstärken das öffentliche Engagement für den Umweltschutz.
Durch die Unterstützung der Photovoltaik will die Schweiz darüber hinaus ihre Klimaziele erreichen und die CO2-Emissionen senken. Die Produktion von Solarstrom spielt eine zentrale Rolle in der nationalen Energietrategie zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Die aktuelle Förderlandschaft für Photovoltaik in der Schweiz – ein Überblick
Die Schweiz unterstützt die Einführung von Photovoltaik-Systemen durch eine Reihe von Förderprogrammen auf Bundesebene, kantonaler Ebene und durch lokale Energieversorger. Diese Programme umfassen:
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (EVS)
Einspeisevergütungen durch lokale E-Werke
Einmalvergütungen für kleine und grosse Anlagen (KLEIV, GREIV, HEIV)
Steuererleichterungen für Investitionen in erneuerbare Energien
Diese Instrumente zielen darauf ab, den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen finanziell attraktiver zu machen und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Doch werfen wir einen detaillierten Blick auf die einzelnen Fördermöglichkeiten.
Bundesförderprogramme
Die Schweiz bietet auf Bundesebene mehrere attraktive Förderprogramme an, die speziell darauf abzielen, die Installation von Photovoltaik-Anlagen zu unterstützen und zu erleichtern. Diese Initiativen sind ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Zu den wichtigsten Förderprogrammen vom Bund zählen Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)¸ Kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (EVS) und Einmalvergütungen (EIV).
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
KEV, die kostendeckende Einspeisevergütung wurde im Jahr 2009 eingeführt und zielte darauf ab, die Ökostromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik, aber auch Wasserkraft, Windenergie, Geothermie oder Biomasse zu fördern. Sie garantierte Anlagenbetreibern mit einer Leistung ab 10 kWp über einen bestimmten Zeitraum einen festen Vergütungssatz pro eingespeiste Kilowattstunde, was zu einem enormen Anstieg der Anmeldungen führte.
Die hohe Nachfrage übertraf die Erwartungen des Bundes weit, was dazu führte, dass die KEV schon bald ausgeschöpft war und keine neuen Anlagen in die Förderung mehr aufgenommen werden konnten. Anschliessend lag der Fokus darauf, die Warteliste der Anträge abzubauen. Einen Anspruch auf Vergütung gab es nicht mehr.
Mit Beginn des Jahres 2018 wurde die KEV in das Einspeisevergütungssystem (EVS) überführt, um eine bessere Integration von erneuerbarem Strom in den Strommarkt zu erreichen.
Kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (EVS)
Nachdem die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ihre Kapazitätsgrenzen erreicht hatte, wurde sie 2018 in das kostenorientierte Einspeisevergütungssystem (EVS) überführt. Das EVS diente als fortschrittliches Förderprogramm, das die effiziente Integration von erneuerbarem Strom – insbesondere aus Photovoltaik, aber auch aus Wasserkraft, Windenergie und Biomasse – in den Schweizer Strommarkt unterstützte.
Das EVS förderte die bedarfsgerechte Stromerzeugung durch die Direktvermarktung, bei der Produzenten, also die Photovoltaik-Inhaber, für den ins Netz eingespeisten Strom quartalsweise vergütet wurden. Die Vergütungssätze waren dabei variabel und vom Marktpreis abhängig. Mit dem Modell der EVS wurden so Produzenten belohnt, die ihren Strom einspeisten, wenn er knapp und der Marktpreis entsprechend hoch war. Dies förderte die Netzstabilität sowie die Versorgungssicherheit in der Schweiz.
Aktuell erhalten knapp 12’100 Photovoltaikanlagen in der Schweiz Förderungen im Rahmen des EVS. Trotz dieses Erfolges wurden seit 2021 keine neuen Kontingente für Photovoltaik mehr zur Verfügung gestellt. So können auch keine neuen Gesuche mehr für das EVS-Förderprogramm gestellt oder angenommen werden. Dies markiert das Ende der Neuaufnahmen in das EVS, wodurch der Fokus nun auf der Unterstützung der bestehenden geförderten Anlagen liegt.
Somit werden derzeit nur noch Einspeisevergütung durch lokale E-Werke neu bearbeitet und ausgezahlt. Jedoch hat der Staat durch die Einmalvergütungen für alle Zielgruppen eine staatliche Förderung ins Leben gerufen.
Einmalvergütungen für kleine und grosse Anlagen
In der Schweiz wird die Installation von Photovoltaikanlagen durch differenzierte Einmalvergütungen (EIV) gefördert, um eine breite Palette von Projekten in Form einer einmaligen finanziellen Unterstützung für private Haushalte sowie für grössere kommerzielle Projekte zu unterstützen. Hierdurch soll die Anfangsinvestition reduziert und die Umsetzung von Solarprojekten beschleunigt werden.
Die Förderung berücksichtigt die Grösse der Anlagen, den Installationskontext sowie spezifische Merkmale. Es gibt fünf Hauptarten der EIV:
Sehr kleine Anlagen (2-5 kW): Diese Kategorie zielt darauf ab, den Einstieg in die Solarenergie mit einem fixen Grundbetrag zu erleichtern.
Kleine Einmalvergütung für Anlagen unter 30 kW (KLEIV): Richtet sich an private und kleine gewerbliche Anlagen, um die anfänglichen Investitionskosten zu minimieren und wird leistungsbezogen je kW bemessen. Die maximale Förderung beträgt jedoch 30 % der Installationskosten.
Kleine Einmalvergütung für Anlagen bis 100 kW (KLEIV): Erweitert die Unterstützung auf grössere private und mittelgrosse gewerbliche Projekte, wobei die installierte Leistung 100 kW Nennleistung nicht erreichen darf.
Grosse Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW (GREIV): Unterstützt industrielle und grosse gewerbliche Installationen, um umfangreiche Solarenergieprojekte zu fördern und wird ebenfalls leistungsbezogen je kW bemessen. Auch GREIV deckelt die maximale Förderung auf 30 % der Initialkosten.
Hohe Einmalvergütung für Anlagen ab 2 kW und unter 150 kW (HEIV): Fördert Anlagen leistungsbezogen je kW, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen, mit bis zu 60% der Kosten. Ab 150 kW Leistung wird die HEIV per Auktion vergeben.
Angebaute und integrierte Anlagen
Die Unterscheidung zwischen angebauten und integrierten Anlagen spielt eine wichtige Rolle für die Förderhöhe. Angebaute Anlagen, beispielsweise klassische Dachanlagen, sind auf existierenden Strukturen installiert, während integrierte Anlagen wie Solarfassaden oder Indachanlagen direkt in die Baustruktur eingebettet sind. Aufgrund des höheren finanziellen Aufwandes für die Installation integrierter Anlagen, werden diese auch höher gefördert.
Boni
Zusätzliche Boni wie der Neigungswinkelbonus und der Höhenbonus berücksichtigen optimale Installationsbedingungen, um die Effizienz und Energieausbeute der Anlagen zu maximieren. Diese Boni fördern zusätzlich je kW massgeschneiderte PV-Lösungen, die die geografischen und klimatischen Besonderheiten der Schweiz nutzen.
Eine Anpassung der Fördersätze ist zum 1. April 2024 vorgesehen, was die fortlaufende Anpassung der Förderpolitik an die Marktentwicklung und die Kostenstrukturen widerspiegelt. In diesem Zuge soll der Grundbeitrag für sehr kleine Anlagen abgeschafft werden.
Diesen Tabellen können die aktuellen Förderbeträge entnommen werden:
Förderbeiträge für angebaute Anlagen
Bonus pro kW für angebaute Anlagen
Bonus wenn der Neigungswinkel grösser ist als 75 Grad: CHF 100
Bonus für freistehende Anlagen über 1'500 m.ü.M.: CHF 250
Förderungen für integrierte Anlagen
Bonus pro kW für integrierte Anlagen
Bonus wenn NEigungswinkel grösser ist als 75 Grad: CHF 250
Diese vielschichtige Förderstruktur trägt wesentlich zur gezielten Unterstützung und Verbreitung von Photovoltaikanlagen in der Schweiz bei, indem sie die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Antragsteller berücksichtigt.
Die Abwicklung und die Auszahlung der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz erfolgen durch die Pronovo AG, welche im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) handelt. Förderanträge dürfen bereits in der Bauphase der Anlage eingereicht werden, allerdings setzt die Gewährung der Fördermittel voraus, dass die PV-Anlage installiert ist.
Kantonale und lokale Förderungen
Neben den Bundesprogrammen existieren in der Schweiz zahlreiche kantonale und lokale Förderinitiativen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten der verschiedenen Regionen zugeschnitten sind. Diese Programme ergänzen die Bundesförderungen und bieten zusätzliche finanzielle Anreize sowie Unterstützungsleistungen für die Realisierung von Photovoltaik-Projekten.
Zu den verbreitetsten Formen der kantonalen und lokalen Förderungen gehören beispielsweise die Einspeisevergütungen durch lokale E-Werke oder die Steuererleichterungen für Investitionen in erneuerbare Energien, aber auch individuelle Programme in den Kantonen.
Einspeisevergütungen durch lokale Elektrizitätswerke
Viele kommunale und regionale Energieversorger bieten Einspeisevergütungen für ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom als Einnahmequelle für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen an. Diese Option wird durch festgelegte Rückspeisetarife ermöglicht, wobei die Tarife je nach Anbieter und Region variieren.
Die Rückliefertarife bestehen aus zwei Hauptkomponenten:
Vergütung pro kWh: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde eine direkte Vergütung. Der Tarif pro kWh variiert je nach Vereinbarung zwischen den Energieversorgern und den Anlagenbetreibern und kann sich nach den Gestehungskosten des Versorgers, den Kosten für den Stromankauf bei Dritten oder dem vom Bundesamt für Energie festgelegten Referenzmarktpreis richten.
Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) pro kWh: Herkunftsnachweise sind Zertifikate, die den nachhaltig erzeugten Strom kennzeichnen und es ermöglichen, diesen als "Grüne Energie" zu vermarkten. Um einen HKN zu erhalten, muss der Stromproduzent seine Anlage beim Umweltbundesamt registrieren und zertifizieren lassen. Zusätzlich zur Vergütung für den gelieferten Strom erhalten Anlagenbetreiber dann eine Vergütung für den HKN pro kWh. Der Wert der HKN basiert auf einem speziellen Markt oder wird zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Käufer vereinbart.
Höhe der Einspeisevergütung durch E-Werke
Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom unterscheidet sich je nach Energieversorger. In der Schweiz erhielten PV-Besitzer in der Vergangenheit Rückliefertarife für eingespeisten Solarstrom zwischen 5 und 22 Rappen pro Kilowattstunde für den selbst erzeugten Solarstrom.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Rückspeisetarife von drei Elektrizitätswerken in der Schweiz. Diese Angaben basieren auf einer Photovoltaikanlage mit einer Kapazität von 10 kWp und einer angenommenen Jahresproduktion von etwa 10'000 kWh.
Vergütungssätze im Überblick:
Elektra Baselland (Liestal)
Strom: 7 Rappen/kWh
HKN: 3 Rappen/kWh
Gesamt: 10 Rappen/kWh
Strom (inkl. HKN): 14 Rappen/kWh
Gesamt: 14 Rappen/kWh
Strom: 11.5 Rappen/kWh
HKN: 2.5 Rappen/kWh
Gesamt: 14 Rappen/kWh
Bitte beachten Sie, dass die genannten Tarife eine allgemeine Orientierung bieten. Die spezifischen Vergütungsraten können abhängig von der Anlagengrösse, dem Installationsort und anderen Faktoren variieren. Für präzise Informationen zu den Tarifen Ihrer Solaranlage empfehlen wir, direkten Kontakt mit Ihrem lokalen Energieversorger aufzunehmen.
Trotz der Variabilität der Rückliefertarife und der aktuellen Herausforderungen im Energiemarkt bleibt die Investition in Photovoltaikanlagen attraktiv. Sie ermöglicht es Anlagenbetreibern, von der Eigenproduktion des Solarstroms zu profitieren und so die aktuellen hohen Strompreise zu umgehen. Die langfristigen ökologischen Vorteile und die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen, machen Solaranlagen zu einer nachhaltigen Investition.
Individuelle kantonale Förderungen
Neben den nun genannten Förderprogrammen bieten einige Schweizer Kantone oder Gemeinden weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und zugehörige Technologien wie Stromspeicher oder Solarthermie an.
Die genauen Bedingungen und Verfügbarkeiten dieser Fördergelder variieren stark zwischen den verschiedenen Regionen und spiegeln die individuellen Schwerpunkte und Ziele der kantonalen und kommunalen Energiepolitik wider.
Um einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Fördermöglichkeiten oder Solaroffensive der Kantone zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen Behörden nachzufragen oder Solar-Expertinnen und Experten zu Rate zu ziehen. Diese Fachleute sind mit den neuesten Entwicklungen und Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme bestens vertraut und können wertvolle Unterstützung bei der Beantragung und Optimierung der Fördermittel bieten. So stellen Sie sicher, dass Sie alle verfügbaren Unterstützungen in Anspruch nehmen können, um Ihr Photovoltaikprojekt erfolgreich und kosteneffizient zu realisieren. Die Solarinstallateure von Buildigo unterstützen Sie hierbei gerne und denken schon in der Planungsphase an alle wichtigen Details.
Diese individuellen Förderprogramme reflektieren das Engagement der Kantone, die Nutzung von erneuerbaren Energien voranzutreiben. Sie bieten eine wesentliche finanzielle Unterstützung, um die anfänglichen Investitionskosten zu senken und machen den Einsatz von Solarenergie für eine breitere Masse attraktiv.
Steuererleichterungen für Investitionen in erneuerbare Energien
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf einem bestehenden Gebäude eröffnet in fast allen Schweizer Kantonen attraktive Möglichkeiten zum steuerlichen Abzug der Investitionskosten. Fast durchgängig können diese Kosten zu 100% von den Steuern abgezogen werden, was die finanzielle Belastung für Privatpersonen und Unternehmen signifikant mindert.
Abzugsmöglichkeiten und Steuervorteile für Privatpersonen:
Abzug bei der Einkommensteuer: Seit 2023 ist es in allen Kantonen möglich, die Investitionskosten für PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden als Liegenschaftsunterhalt von der Einkommensteuer abzuziehen. Einige Kantone, wie das Wallis, gestatten diesen Abzug sogar bei Neubauten, mit Bern, das 2024 nachzieht.
Nettoinvestitionsabzug: Üblicherweise werden die Nettoinvestitionen – der Anschaffungspreis inklusive Mehrwertsteuer minus erhaltener Einmalvergütung – vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Diese Praxis variiert jedoch kantonal, weshalb eine vorherige Abklärung mit dem Steueramt empfohlen wird.
Besteuerung des Solarstromertrags: Die Einnahmen aus der Rückeinspeisung von Solarstrom ins Netz müssen jedoch als Einkommen versteuert werden, wobei die Kantone unterschiedliche Berechnungsgrundlagen (Brutto- vs. Nettoprinzip) anwenden. Diese Information dient hier der Vollständigkeit. Ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater hinzu.
Vorteil durch Eigenverbrauch: Der selbst verbrauchte Solarstrom wird nicht besteuert, was den Eigenverbrauch besonders attraktiv macht. Wartungskosten der Anlage können steuerlich geltend gemacht werden, nicht jedoch Abschreibungen.
Situation für Unternehmen
Für Unternehmen, die eine PV-Anlage für geschäftliche Zwecke installieren, werden Aufwand und Ertrag in die Gewinnrechnung einbezogen, wobei Abschreibungen abgezogen werden können. Es empfiehlt sich, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale steuerliche Behandlung sicherzustellen.
Aktuelle Veränderungen und Ausblick
Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen ist einem kontinuierlichen Wandel unterworfen. So haben beispielsweise manche Kantone das Nettoprinzip eingeführt. Andere Kantone gaben oder planen sogar, bis zu 10'000 kWh pauschal als Eigenbedarf steuerfrei zu stellen.
Diese steuerlichen Erleichterungen und die laufenden Anpassungen unterstreichen den langfristigen finanziellen Anreiz für die Installation von Solaranlagen in der Schweiz. Steuereinsparungen tragen wesentlich dazu bei, die Investition in Solarenergie noch attraktiver zu machen.
Inwiefern der Kanton, in dem Sie leben, die steuerlichen Vorteile umsetzt, erfragen Sie bitte oder ziehen einen steuerlichen Fachbetrieb hinzu.
Schritte zur Beantragung von Fördermitteln
Die Beantragung von Fördermitteln für Ihr Photovoltaik-Projekt sollten Sie strukturiert angehen und sorgfältig planen, um die bestmöglichen Chancen auf finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihren Antrag erfolgreich zu gestalten:
Informieren Sie sich gründlich: Bevor Sie mit dem Antragsprozess und der Installation Ihrer PV-Anlage beginnen, sollten Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme informieren, die auf Bundes-, Kanton- und Gemeindeebene verfügbar sind. Jedes Programm hat seine eigenen Richtlinien und Voraussetzungen.
Prüfen Sie die Förderfähigkeit Ihres Projekts: Stellen Sie sicher, dass Ihr geplantes Projekt den spezifischen Kriterien des Förderprogramms entspricht. Dazu gehören Anforderungen an die Anlagengrösse, den Anlagentyp und die technischen Spezifikationen.
Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente für Ihren Antrag. Dies umfasst in der Regel:
Technische Spezifikationen der Photovoltaikanlage
Kostenvoranschläge und Angebote von Installateuren
Nachweise über das Eigentum oder die Berechtigung zur Installation auf dem Gebäude
Gegebenenfalls Energieeffizienznachweise oder Zertifikate
Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein: Fördermittel sind oft begrenzt. Ein frühzeitiger Antrag kann Ihre Chancen auf Förderung erhöhen.
Kontaktieren Sie bei Bedarf Expertinnen und Experten: Ziehen Sie in Betracht, Fachexpertinnen und Experten oder eine Beratungsstelle zu konsultieren. Expertinnen und Experten können wertvolle Hinweise zur Optimierung Ihres Antrags geben und häufige Fehler vermeiden.
Folgen Sie den Anweisungen für den Antragsprozess: Jedes Förderprogramm hat eigene Verfahrensweisen für die Einreichung und Bearbeitung von Anträgen. Achten Sie darauf, alle Schritte gemäss den Anweisungen durchzuführen und erforderliche Fristen einzuhalten.
Warten Sie auf die Entscheidung: Nach der Einreichung Ihres Antrags müssen Sie möglicherweise auf eine Entscheidung warten. Die Bearbeitungszeit kann je nach Programm variieren.
Führen Sie die Installation gemäss den Förderrichtlinien durch: Nach der Genehmigung Ihres Antrags stellen Sie sicher, dass die Installation der Photovoltaikanlage den technischen Anforderungen und Richtlinien des Förderprogramms entspricht.
Durch die Befolgung dieser Schritte und die sorgfältige Vorbereitung Ihres Förderantrags können Sie die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Photovoltaik-Projekt maximieren und einen wichtigen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien in der Schweiz leisten.
Beantragungsstellen der vorgestellten Förderprogramme
Abschliessend eine Übersicht über die Stellen zur Beantragung der vorgestellten Förderprogramme:
Einmalvergütungen für kleine und grosse Anlagen (KLEIV, GREIV, HEIV): Die Einmalvergütungen können online über die Website der Pronova AG durch Sie persönlich oder jemanden, den Sie beauftragen – meistens den Installateur oder Solarteur, der die Anlage installiert hat – beantragt werden. Wichtig zu wissen ist, dass Ihre PV-Anlage hierzu bereits in Betrieb genommen werden muss.
Einspeisevergütungen durch lokale Energieversorger: Nach der Installation Ihrer Solaranlage beantragen Sie bei Ihrem lokalen Energieversorger den Rückliefertarif, dies können Sie in der Regel über die Website des jeweiligen Anbieters tun. Zumindest finden Sie dort alle relevanten Infos, die Sie zur Beantragung benötigen. Sobald Ihr Antrag akzeptiert wurde, schliessen Sie einen Vertrag, der die Konditionen für die Einspeisung Ihres Solarstroms und die Details regelt.
Steuererleichterungen für Investitionen in erneuerbare Energien: Diese werden in der Regel über Ihre Steuererklärung geltend gemacht. Bitte nehmen Sie sich hierzu Rat von einem Steuerprofi.
Expertenhilfe bei der Beantragung von Fördermitteln
Die Beantragung von Fördermitteln für Photovoltaikanlagen kann komplex sein, insbesondere wenn man mit den spezifischen Anforderungen der verschiedenen Förderprogramme nicht vertraut ist. Die Unterstützung durch Expertinnen und Experten kann diesen Prozess erheblich vereinfachen und die Erfolgschancen Ihres Antrags steigern.
Hier sind die Hauptgründe, warum Sie Expertenhilfe in Anspruch nehmen sollten:
Fachwissen: Expertinnen und Experten verfügen über umfassendes Wissen zu den aktuellen Förderprogrammen, ihren Voraussetzungen und Fristen, denn häufig muss der Förderantrag bereits vor der Installation der Anlage eingereicht werden.
Erfahrung: Sie haben Erfahrung mit dem Antragsprozess und kennen die häufigsten Stolpersteine.
Zeitersparnis: Expertenhilfe durch den Solarteur, der Ihre Anlage plant und installiert, spart Ihnen Zeit, indem Sie sich nicht selbst in die Materie einarbeiten müssen.
Optimierung: Expertinnen und Experten können Ihren Antrag optimieren, um Ihre Chancen auf Förderung zu maximieren.
Die Beantragung von Fördermitteln muss kein mühsamer Prozess sein. Mit der richtigen Unterstützung können Sie die finanziellen Vorteile für Ihr Photovoltaik-Projekt maximieren.
Suchen Sie Unterstützung bei Ihrem Vorhaben? Buildigo verbindet Sie mit dem besten Expertinnen und Experten für Ihr PV-Projekt. Dieser kann Sie von der Planung der Anlage über den gesamten Prozess der Fördermittelantragstellung bis hin zur erfolgreichen Installation begleiten. Besuchen Sie jetzt Buildigo, um den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Förderung Ihrer Photovoltaikanlage zu machen.
Fazit
Die Möglichkeiten zur Photovoltaik-Förderung in der Schweiz erleichtern es Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, Bauherrinnen und Bauherren, in erneuerbare Energien zu investieren. Durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Förderprogramme auf Bundes-, Kanton- und Gemeindeebene können die Kosten für die Installation einer Solaranlage erheblich reduziert werden. Mit der richtigen Planung, Vorbereitung und Expertenhilfe können Sie Ihr Solarprojekt erfolgreich umsetzen und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.