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Solar

KLEIV: So profitieren Sie von der Einmalvergütung für Ihre Photovoltaikanlage

Sie möchten Ihr Photovoltaik-Projekt clever starten? Dann sollten Sie KLEIV kennen: die kleine Einmalvergütung. Denn Sie macht ihr Projekt noch lukrativer.

Mirjam Boss
Mirjam Boss
KLEIV Header

Eine Photovoltaikanlage hat viele Vorteile, aber die Initialkosten sind ein wichtiger Faktor in der Kaufenscheidung. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die sogenannte "Kleine Einmalvergütung" KLEIV und wie Sie damit die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage verbessern können.

In diesem Ratgeber führen wir Sie durch den Dschungel der Richtlinien und zeigen Ihnen, wie Sie von KLEIV profitieren können. Vom Verständnis der Grundlagen bis hin zur erfolgreichen Beantragung der Fördermittel – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Solarprojekt in der Schweiz zu realisieren.

Steigen Sie ein in eine Zukunft, in der Ihre Energie selbst erzeugt, umweltfreundlich und staatlich gefördert ist!

Was ist KLEIV?

KLEIV - die Einmalvergütung für Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen - ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes zur Förderung von Photovoltaiksystemen in Form eines einmaligen Zuschusses. Dieses Programm wurde ins Leben gerufen, um Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern den Zugang zu Solarenergie in der Schweiz zu erleichtern.

Die Einmalvergütung von KLEIV deckt bis zu 30 Prozent der Anfangsinvestitionen ab, die für die Installation kleiner Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt Peak (kWp). erforderlich sind. Damit wird es finanziell wesentlich leichter, in erneuerbare Energien zu investieren und von Solarstrom zu profitieren.

Durch die Bereitstellung von direkten finanziellen Anreizen möchte der Bund den Bau von Solaranlagen attraktiver machen und so einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Die Bedeutung der Einmalvergütung für Ihr Solar-Projekt

In der Schweiz gibt es verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien. Dabei ist die Einmalvergütung (EIV) als Oberbegriff für sämtliche einmalige Zuschüsse zu verstehen, die in diesem Rahmen vergeben werden. KLEIV kann dabei als „Kleine Einmalvergütung“ und GREIV als „Grosse Einmalvergütung“ verstanden werden.

Wir konzentrieren uns hier auf KLEIV. Die Kleine Einmalvergütung macht Solarprojekte nicht nur attraktiver, sondern auch zugänglicher für eine breitere Bevölkerungsschicht. Dieser direkte finanzielle Zuschuss erleichtert es Ihnen sowie vielen Menschen in der Schweiz, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und langfristig Energiekosten zu sparen.

Hier sind die Kernpunkte, die die Bedeutung der Einmalvergütung für Ihr Solarprojekt unterstreichen:

  • Reduzierung der Anfangsinvestition: Die Einmalvergütung deckt einen Teil der Kosten ab, die bei der Installation Ihrer Solaranlage anfallen. Dies senkt die finanzielle Hürde und macht den Schritt zur Solarenergie einfacher.

  • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit: Mit der Einmalvergütung verbessert sich die Amortisationszeit Ihrer Investition. Solaranlagen werden somit nicht nur zu einer ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvollen Entscheidung.

  • Förderung nachhaltiger Energien: Die Einmalvergütung trägt direkt zum Umweltschutz bei, indem sie die Nutzung erneuerbarer Energien fördert und den CO2-Fussabdruck verringert.

  • Langfristige Energiekosteneinsparungen: Neben der finanziellen Unterstützung profitieren Sie von dauerhaft niedrigeren Energiekosten, da Sie Ihren selbsterzeugten Strom nutzen können. Solaranlagen generieren umweltfreundlichen und kostengünstigen Strom und reduzieren die Abhängigkeit von Stromanbietern.

Die Einmalvergütung öffnet damit nicht nur die Tür zu nachhaltiger Energieerzeugung, sondern unterstützt Sie auch finanziell auf diesem Weg. Indem Sie die Möglichkeiten der Einmalvergütung nutzen, investieren Sie in die Zukunft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in der Schweiz.

Wie funktioniert KLEIV?

KLEIV ist als einmaliger Zuschuss speziell für Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen gedacht. "Klein" wird dabei durch Anlagen mit einer Nennleistung, also der Maximalleistung unter idealen Bedingungen, von bis zu 100 Kilowatt Peak (kWp) definiert.

Hier sind die Details, die Sie über die Einmalvergütung wissen sollten:

  • Nennleistung und Anlagengrösse: Die Förderung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten steht für alle Photovoltaikanlagen und deren Erweiterungen zur Verfügung, solange diese eine Nennleistung von weniger als 100 kWp aufweisen. Bei der Berechnung der Grösse einer Photovoltaik-Anlage gilt die Faustregel von 6 Quadratmetern pro kWp, was bedeutet, dass Anlagen bis zu einer Fläche von etwa 600 m² in den Genuss dieser Förderung kommen können.

  • Ideal für Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer: KLEIV ist für alle Anlagentypen unter 100 kWp verfügbar, unabhängig davon, ob sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen oder als autarke Inselanlagen betrieben werden. Wer seinen Strom ins Netz einspeist, kann zudem von zusätzlichen Vergütungen wie der Einspeisevergütung (KEV) durch das jeweilige Elektrizitätswerk profitieren.

  • Anlagenart: KLEIV fördert integrierte und freistehende, klassische Anlagen. Unabhängig von der Bauart – ob es sich um in die Gebäudehülle integrierte Solarmodule oder um klassische, freistehende Anlagen handelt – können Betreiberinnen und Betreiber von der Einmalvergütung profitieren. Nur die Förderbeträge je kWp unterscheiden sich leicht.

  • Abwicklung: Die gesamte Abwicklung der Einmalvergütung erfolgt über die Pronovo AG. Pronovo handelt im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) und sorgt für die Bearbeitung der Förderanträge. Für die Inanspruchnahme der Einmalvergütung muss Ihre PV-Anlage bereits installiert sein. Allerdings können Sie mit der Erfassung Ihres Antrags bereits während des Baus der Anlage beginnen. In der Regel erhalten Sie die Fördergelder etwa drei Monate nach der Einreichung Ihres Antrags.

Diese Rahmenbedingungen ermöglichen die Einmalvergütung KLEIV, doch welche Beträge werden eigentlich gefördert? Sehen wir es uns an.

Förderbeträge mit KLEIV

Wir haben Ihnen einen Überblick über die Förderbeträge der Einmalvergütung für Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen erstellt. Dieser können Sie entnehmen, welche Beträge Sie erwarten können, unterteilt nach Art der Solaranlage und ihrer Leistung.

KLEIV

Bevor wir in die Zahlen eintauchen, lassen Sie uns die Parameter klären, die in den folgenden Tabellen aufgeführt sind und Ihre Förderung durch KLEIV bestimmen:

  • Grundbeitrag pro Anlage: Dieser Betrag ist eine Pauschale, die für die Installation von sehr kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 bis 5 kWp vorgesehen ist.

  • Leistungsbeitrag pro kW: Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der pro Kilowatt Peak (kWp) Leistung Ihrer Solaranlage gewährt wird. Die Höhe dieses Beitrags variiert je nach Gesamtleistung der installierten Anlage ausserdem ist er abhängig von der Art der Anlage (integriert oder nicht).

  • Bonus für Neigungswinkel > 75 Grad: Ein zusätzlicher Betrag, der für Anlagen gewährt wird, deren Installation einen Neigungswinkel von mehr als 75 Grad aufweist wie Photovoltaik-Fassaden oder freistehende Anlagen.

  • Bonus für freistehende Anlagen über 1'500 m: Speziell für freistehende Solaranlagen, die in Höhen über 1'500 Metern über dem Meeresspiegel installiert sind, gibt es einen zusätzlichen Bonus.

Nun zu den konkreten Zahlen, die Ihnen eine Vorstellung davon geben, welche Art von Unterstützung Sie für Ihre Solaranlage in der Schweiz erwarten können.

Solaranlagen auf Dächern und freistehende Solaranlagen

Solaranlagen auf Dächern und freistehende Solaranlagen

LeistungsbereichGrundbeitragLeistungsbeitrag pro kWBonus pro kW für Neigungswinkel > 75 GradBonus pro kW für Höhe > 1'500 m.ü.M.
2-5 kWpCHF 200 (entfällt ab 1.4.2024)-CHF 100-
< 30 kW-CHF 400 (CHF 380 ab 1.4.2024)CHF 100CHF 250
< 100 kWp-CHF 300CHF 100CHF 250

Beispielrechnung für Einmalvergütungen

Für einen greifbaren Einblick, wie KLEIV Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen kann, betrachten wir ein praktisches Beispiel:

Ein durchschnittliches Schweizer Einfamilienhaus hat einen jährlichen Strombedarf von etwa 4'500 kWh. Um diesen Bedarf zu decken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, ist eine Photovoltaikanlage eine nachhaltige Lösung.

Angenommen, die Familie entscheidet sich für eine Aufdach-Photovoltaikanlage:

  • Nennleistung: Für ein solches Haus wäre eine Anlage mit 10 Kilowatt Peak (kWp) eine passende Grösse. Diese Leistung ist in der Lage, eine beträchtliche Menge des jährlichen Strombedarfs zu erzeugen.

  • Förderbetrag: Laut den aktuellen Förderbedingungen von KLEIV würde eine solche Anlage mit 10 kWp einen Leistungsbeitrag von CHF 400 pro kWp erhalten.

  • Berechnung der Einmalvergütung: 10 kWp Anlagenleistung multipliziert mit dem Leistungsbeitrag von CHF 400 pro kWp ergibt eine Einmalvergütung von CHF 4'000.

  • Höhenpauschale: Liegt das Einfamilienhaus über 1'500 Metern über dem Meeresspiegel, käme ein zusätzlicher Bonus hinzu. Angenommen, dies wäre der Fall, würde die Pauschale von CHF 250 pro kWp zur Anwendung kommen. Daraus ergeben sich zusätzlich CHF 2'500.

  • Gesamtförderung: Insgesamt würde die Familie Ihre Aufdachanlage mit CHF 6'500 gefördert bekommen, jedoch maximal mit 30 Prozent der Investitionskosten, welche hier mindestens bei rund VHF 21'667 liegen müssten, um die maximale Förderhöhe zu erreichen. Würden die Investitionskosten CHF 20'000 betragen, wäre die Maximalförderung CHF 6'000.

Dies ist eine vereinfachte Rechnung, die zeigt, wie die Einmalvergütung für eine typische Anlage berechnet werden kann. Für eine genaue Ermittlung der Förderung sind allerdings weitere Faktoren wie die tatsächliche Stromproduktion zu berücksichtigen.

Erweitertes Beispielrechnung

Wenn in unserem Beispiel die Familie entscheidet, eine Wärmepumpe zu installieren oder ein Elektroauto anzuschaffen, steigt der Strombedarf. Hier kann eine grösser dimensionierte Anlage mit mehr Kapazität sinnvoll sein. Auch in Mehrfamilienhäusern sind grössere Anlagen erforderlich. Für eine Anlage mit 20 kWp würde die Vergütung CHF dann sogar CHF 8'000 betragen. Doch mit der Grösse steigen auch die Investitionskosten.

Bei Indach-Anlagen sind die Förderbeträge aufgrund der höheren Installationskosten etwas höher: Für eine 10 kWp Indach-Anlage würde der Förderbetrag CHF 4'400 betragen. Aber auch hier ist zu beachten, dass die Gesamtkosten für Indach-Anlagen oft höher sind und sich deshalb vor allem bei einer umfassenden Dachsanierung anbieten.

Diese detaillierten Informationen geben Ihnen einen soliden Rahmen, um die potenzielle Höhe der Förderung für Ihr Solarprojekt zu berechnen. Bedenken Sie jedoch, dass die genauen Beträge von weiteren Faktoren abhängen können und eine individuelle Berechnung für Ihr spezifisches Projekt erforderlich ist. Auf der Website von Pronovo können Sie Ihre potenzielle Forderung auch berechnen lassen.

Voraussetzungen für die Beantragung von KLEIV

Um für KLEIV in der Schweiz berechtigt zu sein, müssen Sie eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Fördermittel effizient und gerecht verteilt werden und dass die geförderten Anlagen einen positiven Beitrag zur Energiewende leisten.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Anforderungen:

  • Realisierung der Anlage: Die Photovoltaikanlage muss errichtet und bereits in Betrieb genommen worden sein. Dies ist im Vergleich zu anderen Förderungen sehr unüblich, doch zeigt, dass das Projekt nicht nur geplant, sondern auch erfolgreich umgesetzt wurde.

  • Leistungskapazität: Ihre Photovoltaikanlage muss eine Nennleistung von mehr als 2 und weniger als 100 Kilowatt Peak (kWp) haben. Dies stellt sicher, dass die Förderung gezielt kleinen bis mittleren Anlagen zugutekommt.

  • Registrierung und Standort: Ihre Anlage muss ordnungsgemäss registriert sein, und der Standort der Installation muss in der Schweiz liegen. Hierdurch wird die Förderung auf das nationale Territorium begrenzt.

  • Abnahmeprotokoll: Ein Abnahmeprotokoll des Installateurs oder der Installateurin ist vorzulegen. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde und den Normen entspricht.

  • Grundbucheintrag: Sie müssen einen Grundbucheintrag oder ein vergleichbares Dokument vorweisen können. Dies bestätigt Ihren rechtmässigen Anspruch auf die Anlage und das Grundstück, auf dem sie installiert ist.

  • Beglaubigung der Anlagendaten: Die Daten Ihrer Anlage müssen offiziell beglaubigt sein. Dies stellt die Genauigkeit und Verlässlichkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sicher.

    • Vereinfachte Beglaubigung: Bis einschliesslich 30 Kilowatt können die Anlagendaten durch den zuständigen Netzbetreiber oder Installateurin oder Installateur Ihrer Anlage beglaubigt werden.

    • Beglaubigung durch akkreditierten Auditor: Überschreitet die Nennleistung Ihrer Anlage 30 Kilowatt, ist die Beglaubigung durch einen akkreditierten Auditor erforderlich.

  • Fotodokumentation: Insbesondere für integrierte Anlagen sind Fotos erforderlich, die die Bauphase, Randabschlüsse und die Gesamtanlage dokumentieren. Diese visuelle Dokumentation hilft, die Qualität und die ordnungsgemässe Integration der Anlage zu beurteilen.

Diese Voraussetzungen müssen im Vorfeld geprüft und erfüllt werden, bevor Sie den Antrag auf Einmalvergütung stellen. Eine genaue Dokumentation und Nachweise über die Erfüllung dieser Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Antragstellung unerlässlich. Indem Sie diese Richtlinien befolgen, können Sie den Förderprozess erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Beantragung von KLEIV für Ihr Solarprojekt

Die Beantragung der Einmalvergütung ist ein mehrstufiger Prozess, der von der korrekten Vorbereitung Ihrer Unterlagen bis zur Einreichung des Antrags reicht. Sie benötigen detaillierte technische Dokumentationen Ihrer Anlage, Nachweise über die Erfüllung aller Voraussetzungen und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen.

Antrag Förderung PV

Doch werden wir einen genaueren Blick auf den Antragsprozess.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Die Beantragung von KLEIV gliedert sich in mehrere Phasen. Hier finden Sie eine schrittweise Anleitung, die Ihnen den Weg zur Förderung erleichtert:

  1. Vorbereitung: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente und Informationen, die für die Beantragung benötigt werden. Dazu zählen das Abnahmeprotokoll, der Grundbucheintrag, die beglaubigten Anlagendaten und die entsprechenden Fotos bei integrierten Anlagen.

  2. Einreichung: Stellen Sie Ihren Antrag auf die Einmalvergütung bei der Pronovo AG. Dies können Sie entweder persönlich tun oder jemanden damit beauftragen – meistens die Solarfirma, die die Anlage installiert hat.

  3. Fotodokumentation bei Indach-Anlagen: Sollte es sich um eine integrierte Photovoltaikanlage handeln, ist es notwendig, hochauflösende Fotos der Anlage während der Bauphase, von den Randabschlüssen und der fertigen Gesamtanlage dem Antrag hinzuzufügen.

  4. Überprüfung: Nach der Einreichung wird Ihr Antrag von der Pronovo AG überprüft. Dieser Schritt kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist Geduld gefragt.

  5. Auszahlung: Wird Ihr Antrag genehmigt, erfolgt die Auszahlung der Einmalvergütung gemäss den aktuellen Bearbeitungszeiten.

Für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen oder sicherstellen wollen, dass der Antrag reibungslos und professionell abläuft, kann die Bevollmächtigung und Beauftragung eines Experten eine sinnvolle Massnahme sein.

Förderantrag mit Buildigo

Wenn Sie Unterstützung bei der Planung, Installation oder Beantragung von KLEIV benötigen, ist Buildigo ein zuverlässiger Partner. Wir arbeiten mit geprüften und qualifizierten Solar-Expertinnen und Experten in der Schweiz, die Sie von der Planung einer passenden Anlage für Ihre Bedürfnisse bis hin zur Stellung des Förderantrags begleiten.

Mit Buildigo können Sie sicher sein, dass Ihr Weg zur Solarenergie nicht nur mit Fachwissen, sondern auch mit Leichtigkeit begangen wird. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage und bringen Sie Ihr Solarprojekt sowohl finanziell als auch fachlich mit der richtigen Unterstützung voran.

Fazit

Das Förderprogramm KLEIV spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Solarprojekten in der Schweiz. Durch finanzielle Unterstützung wird die Nutzung von Solarenergie für eine breitere Masse zugänglich, was den Übergang zu nachhaltiger Energie beschleunigt.

Indem Sie sich für Solaranlagen entscheiden und die KLEIV nutzen, tragen Sie nicht nur zur Reduktion Ihres CO2-Fussabdrucks bei, sondern investieren auch in eine nachhaltige Zukunft. Zusätzlich können Sie von Förderprogrammen einzelner Kantone sowie Gemeinden profitieren, für grosse Anlagen GREIV in Betracht ziehen oder die Hohe Einmalvergütung (HEIV) nutzen, wenn Sie eine PV-Anlage ohne Eigenverbrauch anstreben.

Häufigste Fragen zum Thema KLEIV

Was ist KLEIV und wie kann ich davon profitieren?
Wie unterscheidet sich KLEIV von anderen Förderprogrammen?
Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung von KLEIV erfüllt sein?
Wie funktioniert der Antragsprozess für KLEIV?