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Einmalvergütung für Photovoltaik in der Schweiz: Ihr umfassender Leitfaden

Mit der Einmalvergütung bietet die Schweizer Regierung einen attraktiven Anreiz für Eigenheimbesitzer und Unternehmen, in Photovoltaik-Anlagen zu investieren.

Mirjam Boss
Mirjam Boss
Einmalvergütung PV Header

Sie besitzen eine Liegenschaft mit einer Solaranlage? Unter Umständen können Sie eine Einmalvergütung für Photovoltaik anfordern. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema müssen wüssen und wie Sie die EIV beantragen.

Was ist die Einmalvergütung?

Die Einmalvergütung (EIV) ist eine zentrale Fördermassnahme des Bundes, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 2 kW in der Schweiz zu unterstützen. Die Einmalvergütung gliedert sich dabei in verschiedene Kategorien, abhängig von Leistung und Typ der Anlage und wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt. Dabei werden bei den meisten Arten 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen gefördert. Dies kann durch Boni zusätzlich erhöht werden, sobald bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Diese umfassende Förderstruktur zielt darauf ab, die Initialkosten für die Installation von PV-Anlagen zu reduzieren, um so einen Anreiz für Privatpersonen sowie Unternehmen zu schaffen, in saubere Energie zu investieren und zur Steigerung der Solarenergieproduktion in der Schweiz beizutragen.

Warum ist die Einmalvergütung wichtig?

Die Schweiz bietet mit über 2'000 Sonnenstunden pro Jahr ideale Bedingungen für die Nutzung von Solarenergie. Die Einmalvergütung macht die Investition in Photovoltaik attraktiver und wirtschaftlich sinnvoller. Doch ihre Bedeutung liegt nicht nur in der finanziellen Unterstützung:

  • Senkung der Anfangsinvestitionen: Die Einmalvergütung macht Solarenergie-Projekte zugänglicher, indem sie die initialen Kosten reduziert.

  • Anreiz für nachhaltige Energie: Sie motiviert zum Umstieg auf erneuerbare Energien, was langfristig zu einer saubereren Umwelt und zur Reduzierung des Kohlenstoff-Fussabdrucks beiträgt.

  • Wirtschaftliche Vorteile: Neben der Kostensenkung kann die Investition in Solarenergie die Energiekosten langfristig senken und zur Energieunabhängigkeit beitragen.

  • Energieunabhängigkeit stärken: Sie trägt zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei und unterstützt das Ziel der Schweiz, bis 2050 eine klimaneutrale Energieversorgung zu erreichen.

Diese Aspekte zeigen, wie die Einmalvergütung den Weg zu einer nachhaltigeren und wirtschaftlich vorteilhaften Energiezukunft in der Schweiz ebnet.

Bei der Umsetzung eines Solarprojekts sind Fachkenntnisse unerlässlich. Egal, ob Sie ein Heimwerker sind oder professionelle Unterstützung benötigen, Buildigo vermittelt Ihnen erfahrene Handwerker die mit den Schweizer Baunormen und Energieeffizienz-Standards vertraut sind und eine fachgerechte Installation garantieren. Stellen Sie ein unverbindliche Anfrage und wir verbinden Sie mit den besten Solar-Expertinnen und Experten für Ihr Projekt – garantiert.

Arten der Einmalvergütung in der Schweiz

EIV Grafik

In der Schweiz wird die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen differenziert, um eine breite Palette von Projekten abzudecken und die Solarenergie-Nutzung optimal zu fördern. Dabei werden Anlagen nicht nur nach ihrer Grösse, sondern auch nach dem Installationskontext und spezifischen Merkmalen bewertet.

Es kann insgesamt zwischen fünf Arten der EIV unterschieden werden:

  1. Sehr kleine Anlagen (2-5 kW): Diese werden mit einem Grundbeitrag gefördert, um den Einstieg in die Solarenergie zu erleichtern.

  2. Kleine Einmalvergütung für Anlagen unter 30 kW (KLEIV): Diese Förderung richtet sich an private und kleine gewerbliche Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW. Sie hilft, die anfänglichen Investitionskosten leistungsabhängig zu minimieren und macht Solarenergieprojekte finanziell attraktiver.

  3. Kleine Einmalvergütung für Anlagen unter 100 kW (KLEIV): Diese Kategorie erweitert die Unterstützung auf etwas grössere private Anlagen und mittelgrosse gewerbliche Projekte bis 100 kW.

  4. Grosse Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW (GREIV): Konzipiert für industrielle und grosse gewerbliche Installationen, bietet diese Kategorie eine leistungsabhängige Förderung für Projekte, die die 100 kW-Marke überschreiten und unterstützt somit umfangreiche Solarenergievorhaben.

  5. Hohe Einmalvergütung für Anlagen ab 2 kW und unter 150 kW (HEIV): Diese ist für Anlagen vorgesehen, die ihren erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen. Durch diese Vergütung werden in der Regel gewerbliche Projekte gefördert, die zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromnetz beitragen. Die Hohe EIV fördert bis zu 60% der Kosten. Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben.

Diese Arten werden vom Bund auf unterschiedliche Weise gefördert. Ausserdem wird bei den meisten Arten nochmal zwischen "Angebauten Anlagen" und "Integrierten Anlagen" unterschieden. Diese Unterscheidung ist relevant für die Förderung, da integrierte Anlagen aufgrund ihrer höheren Installationskosten und des Mehrwerts für das Gebäude oftmals höhere Vergütungen erhalten:

  • Angebaute Anlagen: Diese Anlagen werden auf vorhandenen Strukturen wie Hausdächern oder als separate Konstruktionen neben Gebäuden installiert. Beispiele hierfür sind Solarmodule auf dem Dach eines Einfamilienhauses oder Solarpanels auf einem Carport.

  • Integrierte Anlagen: Diese Anlagen sind Teil der Gebäudearchitektur und werden direkt in die Baustruktur integriert, was oft ästhetische und bautechnische Vorteile bringt. Beispiele sind Solarziegel, die als Ersatz für herkömmliche Dachziegel verwendet werden oder Photovoltaik-Fassadenmodule, die neben der Energieerzeugung auch gestalterische Funktionen übernehmen.

Werfen wir nun anhand einer Übersicht, einen detaillierten Blick auf die konkreten Förderungen der EIV:

Förderungen für angebaute Anlagen

Grundbeitrag pro AnlageAnlagengrösse
CHF 200 (entfällt ab 1.4.24)2 bis 5 kWp
CHF 400 (entfällt ab 1.4.24)kleiner als 30 kW
Leistungsbeitrag pro kWAnlagengrösse
CHF 300kleiner als 100 kWp
CHF 270ab 100 kWp

Förderungen für integrierte Anlagen

FörderungAnlagengrösseBetrag
Grundbeitrag pro Anlage2 bis 5 kWpCHF 200 (entfällt ab 1.4.24)
Leistungsbeitrag pro kWkleiner als 30 kWCHF 440 (CHF 420 ab 1.4.24)
Leistungsbeitrag pro kWkleiner als 100 kWpCHF 330

Zusätzliche Boni

Zusätzlich zu den genannten Einmalvergütungen können Antragssteller von verschiedenen Boni profitieren. Diese fördern die Effizienz und Anpassung der Photovoltaikanlagen an spezifische Standortbedingungen:

  • Neigungswinkelbonus: Belohnt Installationen, die über optimale Neigungswinkel verfügen, um die Sonneneinstrahlung effizienter zu nutzen und somit die Energieausbeute zu maximieren.

  • Höhenbonus: Berücksichtigt die gesteigerte Effizienz von Anlagen in höheren Lagen, wo dünnere Luft und geringere Verschmutzung zu einer höheren Sonneneinstrahlung führen, was die Energieproduktion steigert.

Diese Boni spiegeln das Bestreben wider, Anreize für massgeschneiderte Lösungen zu schaffen, die die geografischen und klimatischen Besonderheiten der Schweiz optimal nutzen.

Boni pro kW für angebaute Anlagen

Art von BonusBetrag (CHF)
Bonus bei Neigungswinkel > 75 Grad100
Bonus für freistehende Anlagen über 1'500 m.ü.M250

Jede dieser Förderarten trägt dazu bei, die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Antragsteller zu berücksichtigen und fördert so gezielt die Verbreitung von Photovoltaikanlagen in der gesamten Schweiz.

Buildigo Tipp EIV

Photovoltaikanlagen werden durch die EIV maximal mit 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen gefördert. Nur die Hohe EIV fördert bis zu 60% der Kosten von Referenzanlagen. Eine Neufestsetzung der Fördersätze ist zum 1. April 2024 vorgesehen.

Berechnung der Einmalvergütung

Die Höhe der Einmalvergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anlagengrösse und dem Installationstyp. Über den Förderrechner von Pronovo können Sie durch folgende Angaben Ihre individuelle Förderung berechnen:

  1. Leistung in kWp

  2. Datum Inbetriebnahme

  3. Art des Anlagenbaues

  4. Neigungswinkel ≥ 75 Grad

  5. Höhenbonus ab 1500m

  6. kein Eigenverbrauch

Rechenbeispiele

Wir gehen zuerst von einer integrierten Anlage mit 35 kWp aus, die Anfang Januar 2024 in Betrieb genommen wurde.

Vergütungsdetails

  • Grundbeitrag: 0.00

  • Leistungsbeitrag: 14’849.90

  • Neigungswinkelbonus: 0.00

  • Höhenbonus: 0.00

  • Förderbeitrag (unverbindlich): 14’849.90 CHF

Wir betrachten nun die integrierte Photovoltaik-Anlage mit 35 kWp aus, die Anfang Januar 2024 in Betrieb genommen wurde und die zusätzlich einen Neigungswinkel ≥ 75 Grad hat.

Vergütungsdetails

  • Grundbeitrag: 0.00

  • Leistungsbeitrag: 14’849.90

  • Neigungswinkelbonus: 8’750.00

  • Höhenbonus: 0.00

  • Förderbeitrag (unverbindlich): 23’599.90 CHF

Sie können mit Ihren individuellen Angaben Ihren Förderbetrag mit dem Tarifrechner von Pronovo in nur wenigen Klicks berechnen. Doch bitte beachten Sie, dass maximal 30 % der Initialkosten der Photovoltaikanlage gefördert werden, ausser die Hohe Einmalvergütung (HEIV) wird mit bis zu 60% gefördert.

Voraussetzungen für die Beantragung der Einmalvergütung

Um für eine Einmalvergütung in der Schweiz berechtigt zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Durch sie wird gewährleistet, dass die Fördergelder zielgerichtet und fair zugeteilt werden, wobei zugleich sichergestellt wird, dass unterstützte Projekte effektiv zur Energiewende beitragen:

  1. Errichtung und Inbetriebnahme: Die Anlage muss bereits errichtet und in Betrieb genommen sein, dies ist für Förderungen eher unüblich, doch bestätigt die erfolgreiche Umsetzung der Photovoltaik.

  2. Leistungskapazität: Die Nennleistung der Solaranlage sollte zwischen 2 kWp und weniger als 150 kWp liegen, um für eine der Einmalvergütungsarten förderberechtigt zu sein.

  3. Registrierung und Standort: Die Photovoltaik-Anlage muss in der Schweiz registriert und installiert sein, wodurch die Förderung auf das nationale Gebiet begrenzt wird.

  4. Nachweise: Erforderlich sind ein Abnahmeprotokoll des Installateurs, ein Grundbucheintrag sowie eine offizielle Beglaubigung der Anlagendaten. Für Anlagen bis 30 kWp kann die Beglaubigung durch den Netzbetreiber oder Installateur erfolgen, während für grössere Anlagen ein akkreditierter Auditor benötigt wird.

  5. Fotodokumentation: Insbesondere für integrierte Solaranlagen ist eine visuelle Dokumentation der Installation erforderlich.

Diese Anforderungen gewährleisten eine faire und effiziente Verteilung der Fördermittel und tragen dazu bei, dass geförderte Anlagen einen wirksamen Beitrag zur Energiewende leisten. Doch wie kommen Sie nun zu Ihrer Förderung?

Antragsprozess der Einmalvergütung

Antrag Förderung PV

Die Bearbeitung und Auszahlung der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz wird von der Pronovo AG übernommen, die im Namen des Bundesamtes für Energie (BFE) agiert. Anträge auf Förderung können schon während der Bauphase der Anlage gestellt werden, jedoch ist die Installation der PV-Anlage eine Voraussetzung für die Förderung.

Der Antragsprozess für die Einmalvergütung in der Schweiz ist ein strukturierter Vorgang, der sorgfältige Vorbereitung und genaue Dokumentation erfordert. Hier eine übersichtliche Anleitung:

  1. Vorbereitung:

    • Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, darunter das Abnahmeprotokoll, Grundbucheintrag, beglaubigte Anlagendaten und Fotos Ihrer Anlage.

    • Überprüfen Sie, ob Ihre Anlage als Neuanlage oder Erweiterung gilt und bestimmen Sie die Leistungskapazität in kWp.

    • Stellen Sie fest, ob Ihre Solaranlage bereits realisiert ist oder sich noch in der Planungsphase befindet.

  2. Einreichung des Antrags:

    • Reichen Sie Ihren Antrag auf die Einmalvergütung bei der Pronovo ein, begleitet von allen gesammelten Unterlagen. Dies können Sie entweder persönlich tun oder jemanden damit beauftragen – meistens den Installateur oder Solarteur, der die Anlage installiert hat, begleitet von allen gesammelten Unterlagen.

    • Für integrierte Anlagen fügen Sie eine detaillierte Fotodokumentation bei.

  3. Nach der Einreichung:

    • Ihr Antrag wird von der Pronovo AG auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

    • Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Auszahlung der Einmalvergütung gemäss den Bearbeitungszeiten, welche ca. 3 Monate betragen.

Die Einbindung eines Fachexperten kann den Prozess vereinfachen und optimieren, indem sie professionelle Unterstützung von der Planung bis zur Antragstellung bieten.

Förderung beantragen mit Buildigo

Für die Unterstützung rund um Ihr Solarprojekt, von der ersten Planung bis hin zum Förderantrag, bietet Buildigo einen umfassenden Service. Mit einem Netzwerk aus zertifizierten Solar-Expertinnen und Experten in der Schweiz steht Buildigo Ihnen zur Seite, um Ihr Vorhaben optimal umzusetzen.

Dieser Service gewährleistet eine fachkundige Begleitung bei jedem Schritt – von der Auswahl der geeigneten Anlage bis zur erfolgreichen Beantragung der passenden Einmalvergütung. Kontaktieren Sie Buildigo unverbindlich, um Ihr Projekt mit Expertise und Unterstützung erfolgreich voranzubringen.

Expertenhilfe für die Einmalvergütung

Dem Antragsprozess und der Erfüllung der Voraussetzungen können Sie beruhigter entgegenblicken, wenn Sie die Unterstützung durch Fachexperten in Betracht ziehen. Diese können nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei der Planung und Umsetzung des Solarprojekts wertvolle Hilfe leisten.

Die Einbindung von Expertinnen und Experten bei der Beantragung der Einmalvergütung bringt diese entscheidenden Vorteile:

  • Umfassendes Wissen: Kenntnisse über alle erforderlichen Dokumente und Voraussetzungen für die Antragstellung.

  • Zusätzliche Förderungen: Einblick in weitere Förderprogramme, die für Ihr Projekt in Frage kommen könnten.

  • Effizienz in der Planung: Beratung und erforderliche Dokumentationen bereits in der Planungs- und Installationsphase, um alle Kriterien für die Förderung zu erfüllen.

  • Fachliche Unterstützung: Hilfe bei der Zusammenstellung und Überprüfung der Antragsunterlagen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Diese Expertise sichert nicht nur eine erfolgreiche Antragstellung, sondern optimiert auch die finanzielle und technische Umsetzung Ihres Solarprojekts.

Weitere Förderungen für Photovoltaik in der Schweiz

Neben der Einmalvergütung gibt es in der Schweiz weitere Förderprogramme für Photovoltaik-Projekte, die Eigentümern und Investoren zusätzliche finanzielle Anreize bieten.

  • Kantonale Förderprogramme: Unterschiedliche Angebote je nach Kanton oder Gemeinden, die zusätzliche finanzielle Anreize bieten, wie z.B. die Städtischen Zusatzbeiträge in Zürich.

  • Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Für grössere Anlagen, die eine längerfristige Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten.

  • Steuerliche Vergünstigungen: So können Privatpersonen die finanziellen Aufwendungen für den Betrieb ihrer PV-Anlage vom steuerbaren Solarertrag abziehen.

Diese Programme tragen dazu bei, die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Solarenergie weiter zu steigern. Es empfiehlt sich, bei der lokalen Energieberatungsstelle oder auf der Website des Bundesamtes für Energie (BFE) nach aktuellen Informationen zu suchen. Alternativ können Sie auch Ihren Solarinstallateur oder Solarinstallateurin fragen.

Fazit

Die Einmalvergütung für Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg der Schweiz zu einer nachhaltigeren Energiezukunft.

Ab April 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die besonders kleine Anlagen betreffen. Der Grundbeitrag für Photovoltaik-Anlagen bis fünf Kilowatt Leistung wird gestrichen. Zudem werden die Leistungsbeiträge für grössere Anlagen angepasst, um eine effiziente Nutzung der Dachflächen zu fördern.

Was ist die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz?
Warum ist die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen wichtig?
Welche Arten der Einmalvergütung gibt es in der Schweiz?
Wie kann ich die Einmalvergütung für mein Photovoltaik-Projekt beantragen?