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Förderung Dämmung
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  • Übersicht Programme
  • Tipps vom Profi
  • Fazit und FAQ
7 min Lesezeit
Fassade und Dämmung

Förderung Dämmung Schweiz: Unser Ratgeber

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Infos zu förderfähigen Dämmungsmassnahmen in der Schweiz sowie den möglichen Förderprogrammen.

Mirjam Boss
Mirjam Boss
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Die Bedeutung der Dämmung für die Energieeffizienz von Gebäuden kann kaum überschätzt werden. In der Schweiz, wo mehr als eine Million Häuser energetisch dringend sanierungsbedürftig sind, bietet die energetische Sanierung, insbesondere die Verbesserung der Wärmedämmung, grosse Chancen für Eigentümerinnen und Eigentümer und die Umwelt.

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Infos zu förderfähigen Dämmungsmassnahmen in der Schweiz sowie den möglichen Förderprogrammen. Ausserdem erhalten Sie eine praktische Anleitung zur Antragstellung und Tipps zu Beratungsstellen.

Förderfähige Massnahmen

Warum fördert die Schweiz Dämmungen?

Die Schweiz hat erkannt, dass Gebäude einen erheblichen Anteil an den gesamten CO2-Emissionen (26 %) und am Energieverbrauch (41 %) des Landes haben. Eine verbesserte Wärmedämmung und dichtere Fenster können bis zu 60% dieser Heizkosten einsparen. 

Angesichts dieser Potenziale unterstützt die Schweiz energetische Sanierungen durch verschiedene Förderprogramme, die von Bund und Kantonen angeboten werden. Diese Programme zielen darauf ab, die finanzielle Belastung für Eigentümer zu verringern und die Umsetzung von Dämmungsmassnahmen zu beschleunigen.

Die Förderlandschaft in der Schweiz ist vielfältig und bietet Unterstützung für eine breite Palette von Dämmungsmassnahmen. Von der Dämmung von Dach, Fassade und Keller bis hin zu spezifischen Lösungen wie Einblasdämmungen

Welche genauen Verfahren sind nun aber förderungsberechtigt?

Förderfähige Dämmungsmassnahmen

Die energetische Sanierung von Gebäuden umfasst eine Vielzahl von Massnahmen, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Im Bereich der Dämmung gibt es spezifische Massnahmen, die in der Schweiz typischerweise förderfähig sind. Diese Massnahmen tragen dazu bei, Wärmeverluste zu minimieren und den Komfort innerhalb des Gebäudes zu erhöhen. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Dämmungsmassnahmen, die häufig durch Förderprogramme unterstützt werden.

Liste der typischerweise geförderten Dämmungsmassnahmen

Die folgenden Verfahren werden in den meisten Kantonen gefördert:

  • Dachdämmung: Die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke ist eine der effektivsten Massnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten, da Wärme bekanntlich nach oben steigt. Sowohl die Dämmung von geneigten Dächern als auch die von Flachdächern kann gefördert werden.

  • Fassadendämmung: Die Aussendämmung der Gebäudehülle verbessert die thermische Hülle des Gebäudes erheblich. Förderfähig sind sowohl die Vorsatzschalendämmung als auch Wärmedämmverbundsysteme (WDVS).

  • Fenstererneuerung: Der Austausch alter, undichter Fenster durch moderne, energieeffiziente Fenster mit Mehrfachverglasung kann ebenfalls gefördert werden, da dies die Wärmedämmung verbessert und den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung reduziert.

  • Dämmung der Kellerdecke/Bodenplatte: Die Dämmung der Kellerdecke oder der Bodenplatte gegen unbeheizte Räume oder das Erdreich verringert Wärmeverluste und erhöht den Wohnkomfort in den darüberliegenden Stockwerken.

  • Dämmung von Installationsschächten und Rohrleitungen: Die Dämmung von Installationsschächten und Rohrleitungen, insbesondere in unbeheizten Bereichen, verhindert Wärmeverluste und trägt zur Energieeffizienz bei.

Ausschlusskriterien und nicht förderfähige Massnahmen

Obwohl viele Dämmungsmassnahmen förderfähig sind, gibt es auch Ausschlusskriterien, die beachtet werden müssen. Nicht förderfähig sind in der Regel:

  • Massnahmen, die bereits vor der Antragstellung begonnen wurden.

  • Reine Schönheitsreparaturen oder Massnahmen, die nicht zu einer messbaren Verbesserung der Energieeffizienz führen.

  • Massnahmen, die nicht den technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Förderprogramme entsprechen.

Es ist wichtig, sich vor Beginn der Sanierungsarbeiten über die spezifischen Anforderungen und Ausschlusskriterien der jeweiligen Förderprogramme zu informieren. Eine fachkundige Beratung durch einen Energieberaterin oder einen Energieberater oder die zuständige Förderstelle kann dabei helfen, die Förderfähigkeit der geplanten Massnahmen sicherzustellen und den Antragsprozess erfolgreich zu durchlaufen.

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Welche Förderprogramme gibt es nun aber?

Übersicht Programme

Förderprogramme in der Schweiz

Die Schweiz bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen an, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden durch Dämmungsmassnahmen zu verbessern. Diese Programme sind auf verschiedenen Ebenen angesiedelt, einschliesslich Bundes- und Kantonsebene, und decken spezifische Förderungen für Dämmungsmassnahmen ab. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte dieser Programme erläutert.

Bundesförderprogramme

Auf Bundesebene ist das Gebäudeprogramm eine der wichtigsten Initiativen zur Förderung der Energieeffizienz in der Schweiz für energetische Sanierungen, aber auch Neubauten. Es unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell bei der Durchführung von energetischen Sanierungen, einschliesslich umfassender Dämmungsmassnahmen. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren. Die Förderung kann in Form von direkten Zuschüssen oder günstigen Krediten erfolgen, wobei die genauen Bedingungen und Fördersätze je nach Massnahme variieren können.

Kantonale Förderprogramme

Neben den Bundesprogrammen bieten auch die Kantone eigene Förderprogramme an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten in den jeweiligen Regionen zugeschnitten sind. Diese Programme können sich in Bezug auf die angebotenen Förderungen, die Antragsverfahren und die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit unterscheiden. Einige Kantone bieten beispielsweise zusätzliche Zuschüsse oder verbesserte Konditionen für Projekte, die besonders hohe Energieeffizienzstandards erfüllen oder erneuerbare Energien nutzen. Es ist daher wichtig, sich bei der kantonalen Energieberatungsstelle über die spezifischen Möglichkeiten und Anforderungen zu informieren.

Wie sind nun aber die meisten Förderungen auf kantonaler Ebene ausgestaltet?

Die verschiedenen Dämmungs-Förderungen in den Kantonen

Förderfähige MassnahmenFörderbetrag *
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich20 - 70 CHF / m²
Verbesserung GEAK-Klasse Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz80 - 135 CHF / m²
Reduktion Heizwärme- und Heizenergiebedarf20 - 50 CHF / m²
Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat30 - 65 CHF / m²
Umfassende Gesamtsanierung mit GEAKab 25 CHF / m²
Bonus Gebäudehülleneffizienz10 - 30 CHF/m²
Bonus Gesamtenergieeffizienz~ 10 CHF/m²
Neubau/Ersatzbau Minergie-P30 -65 CHF / m²
Neubau/Ersatzbau GEAK A/A35 - 75 CHF / m²

*Ungefährer Förderbetrag abhängig vom spezifischen Kanton.

Wie kann eine solche Förderung beantragt werden?

Tipps vom Profi

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Fördergelder im Bereich der energetischen Sanierung, einschliesslich der Dämmung von Gebäuden, ist ein wesentlicher Schritt, um finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt zu erhalten. Dieses Verfahren kann je nach Kanton und spezifischem Förderprogramm variieren, doch einige grundlegende Schritte sind in der Regel ähnlich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

Die Schritte für eine solche Antragstellung sehen wie folgt aus:

  1. Informationsbeschaffung: Der erste Schritt besteht darin, sich über die verfügbaren Förderprogramme und deren spezifische Anforderungen zu informieren. Dies kann über die offiziellen Webseiten der Kantone oder des Bundes erfolgen.

  2. Vorprüfung der Voraussetzungen: Überprüfen Sie, ob Ihr Projekt den Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms entspricht. Dazu gehören beispielsweise die Art der geplanten Massnahmen, die energetischen Verbesserungen und die Einhaltung technischer Mindeststandards.

  3. Einholung von Angeboten: Für die Antragstellung benötigen Sie in der Regel detaillierte Angebote von Fachunternehmen, die die geplanten Massnahmen durchführen sollen.

  4. Erstellung der erforderlichen Unterlagen: Dazu können technische Nachweise, Energieausweise (GEAK), detaillierte Kostenvoranschläge und gegebenenfalls ein Sanierungskonzept gehören.

  5. Einreichung des Förderantrags: Der Antrag wird zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Förderstelle eingereicht. Beachten Sie, dass dies in vielen Fällen vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgen muss.

  6. Bearbeitung und Entscheidung: Die Förderstelle prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Dies kann einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Fördermittel.

Wichtige Fristen und Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Fristen: Die Fristen für die Einreichung von Förderanträgen können je nach Programm variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und den Antrag rechtzeitig einzureichen.

  • Voraussetzungen: Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören unter anderem die Einhaltung bestimmter energetischer Standards, die Nutzung von qualifizierten Fachunternehmen für die Durchführung der Massnahmen und die Vorlage eines Energieausweises. Zudem muss der Antragsteller in der Regel Eigentümerin oder Eigentümer des zu sanierenden Gebäudes sein.

Wie Sie erkennen, benötigt das Antragsverfahren für Fördergelder eine sorgfältige Vorbereitung und Planung. Denn nur durch die Einhaltung der richtigen Schritte und die Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms können Sie die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung Ihrer Dämmungsmassnahmen erhöhen.

Damit dies gelingt, empfehlen wir einen unserer Expertinnen oder Experten zu kontaktieren und mit diesem zusammen einen Förderantrag vorzubereiten.

Gibt es aber noch andere Beratungsangebote?

Beratungsangebote und Unterstützung

Die Entscheidung für eine energetische Sanierung und die Inanspruchnahme von Fördermitteln kann komplex sein. Um Eigentümerinnen und Eigentümern bei diesem Prozess zu helfen, stehen in der Schweiz verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Diese Dienstleistungen bieten Unterstützung von der Planung bis zur Umsetzung der Sanierungsmassnahmen und helfen, die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Übersicht über Beratungsstellen

  1. Kantonale Energieberatungsstellen: Jeder Kanton bietet eine Energieberatungsstelle, die Informationen zu energetischen Sanierungen und den verfügbaren Förderprogrammen bereitstellt. Diese Stellen sind oft die erste Anlaufstelle für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Sanierung planen.

  2. Schweizerische Energie-Stiftung (SES): Die SES bietet unabhängige Beratung zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Sie unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Planung von Sanierungsprojekten und informiert über Fördermöglichkeiten.

  3. Minergie: Als Schweizer Standard für Komfort, Effizienz und Werterhalt bietet Minergie Beratung Hifestellung, wenn Sie Ihr Gebäude nach Minergie-Standard sanieren möchten. Minergie-Bauten erfüllen hohe Anforderungen an die Energieeffizienz, da sie einen geringeren Energiebedarf bei gleichbleibender Raumwärme haben. Mit den Baustandards Minergie-P-ECO oder Minergie-ECO reizen Sie die heutigen Möglichkeiten beim Bauen nämlich maximal aus.

  4. Gebäudeprogramm: Das Gebäudeprogramm bietet nicht nur finanzielle Förderung, sondern auch Beratungsdienstleistungen, um Eigentümerinnen und Eigentümern den Weg durch die Antragsverfahren und die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen zu erleichtern.

Rolle von Energieberatern und GEAK-Experten

Energieberaterinnen, Energieberater und GEAK-Expertinnen und Experten spielen eine zentrale Rolle bei der Planung und Umsetzung energetischer Sanierungen:

  • Energieberaterinnen und Berater: Diese bieten umfassende Beratung zu allen Aspekten der energetischen Sanierung, von der Analyse des Ist-Zustands bis zur Planung und Umsetzung der Massnahmen. Sie können auch bei der Antragstellung für Fördermittel unterstützen.

  • GEAK-Expertinnen und Experten: Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes auf. GEAK-Expertinnen und Experten sind qualifiziert, diesen Ausweis zu erstellen und können auf Basis des GEAK konkrete Sanierungsempfehlungen geben.

Fazit und FAQ

Fazit

Die Inanspruchnahme professioneller Beratung ist ein wichtiger Schritt bei der Planung und Durchführung energetischer Sanierungen. Die Beratungsangebote in der Schweiz bieten wertvolle Unterstützung, um die energetische Effizienz von Gebäuden zu verbessern und die verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.

Aber nur durch die Zusammenarbeit mit Energieberaterinnen, Energierberatern, GEAK-Expertinnen und GEAK-Experten können Eigentümerinnen und Eigentümer sicherstellen, dass ihre Sanierungsprojekte erfolgreich umgesetzt werden und den gewünschten Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz leisten.

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Häufigste Fragen zum Thema Fördergelder für Dämmung

Welche Zuschüsse gibt es für Hausdämmung in der Schweiz?
Wie viel Dämmung ist nötig für eine Förderung?
Wann ist ein Haus ein Minergie-Haus?
Ist Minergie Pflicht?
Was ist besser Minergie-A oder P?